Der Privatpilotenschein ohne zusätzliche Berechtigung berechtigt das Fliegen mit einmotorigen kolbengetriebenen Motorflugzeugen (berechtigt auch das Fliegen von Motorseglern & Ultraleichtflugzeugen).
Mit der Lizenz in der Tasche können Sie jederzeit bei uns sowie weltweit Flugzeuge chartern und fliegen, wobei sich der Charterpreis nur auf die tatsächlich geflogene Zeit bezieht.
Benötigte Unterlagen:
Mindestalter 16 Jahre
Den Schein erhält man mit dem vollendeten 17. Lebensjahr nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung.
Empfohlenes max. Alter bei Ausbildungsbeginn 60 Jahre
Die Theoretische Ausbildung findet in unseren Unterrichtsräumen am Flugplatz Wels statt. Wir vermitteln alle Kenntnisse zur sicheren Flugdurchführung im Rahmen eines kombinierten PPL(A) und Funk Kurses. Hierbei erfolgt eine Unterweisung in folgenden Fächern:
Mit der Ausbildung zum Privatflugzeugführer können Sie bei uns jederzeit beginnen. Die Ausbildung erfolgt bei uns auf 4 Flugzeugen der Typen Katana DA20 und einer PA18 Super Cup, die bei uns ganzjährig im Hangar untergebracht sind und somit nicht den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Diese Flugzeuge gelten als die bewährtesten, besten und sichersten Schulflugzeuge weltweit. Weiters steht eine Cessna 152 und zwei Motorsegler SF25C nach Bedarf als Schulungsflugzeuge zur Verfügung.
Vom Gesetzgeber sind 45 Flugstunden vorgeschrieben. Als Ergänzung kann eine Nachtflugqualifikation und TMG-Berechtigung (Reise-Motorsegler) angestrebt werden.
Flugzeuge | Funkerzeugnis | |||||
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Fixkosten |
Falke SF25C |
Katana DA20 |
BFZ | EFZ | AFZ | |
Einmalige Aufnahmegebühr | 300,- | |||||
Jahres-Mitgliedsbeitrag | 442,- | |||||
Theorieunterricht | 1.300,- | |||||
Risikopauschale | 200,- | |||||
Flugstunde-Lehrergebühr | 60,- | 60,- | ||||
Flugstunde-Schulung | 108,- | 134,- | ||||
Landegebühr-Schulung in LOLW | 4,45 | 4,45 | ||||
Funkerzeugnis (über Radiocheck) | 150,- |
Nicht aufgelistet sind Behördengebühren sowie Landegebühren von anderen Flugplätzen. Andere Schulungsflugzeugtypen (z.B. C152, PA18) auf Anfrage.
Alle Preise in Euro inkl. MwSt.
Für den Wechsel auf ein Flugzeug eines anderen Musters oder einer anderen Baureihe ist laut PART-FCL generell ein Vetrautmachen (Familiarisation) mit dem Flugzeug erforderlich, für folgende Flugzeug-Arten:
ist eine Unterschiedsschulung (Differences Training) mit einem Fluglehrer (laut PART-FCL) erforderlich.
Im Rahmen unserer Flugschule kann eine Unterschiedsschulung für alle angeführten Flugzeug-Arten durchgeführt werden, ausgenommen Flugzeuge mit Druckkabine.
zusätzlich zur SEP (Single-Engine-Piston, Privatpilotenschein) kann die TMG-Berechtigung erworben werden. Vorraussetzung sind zusätzlich zu den 45 Stunden SEP mindestens 5 Flugstunen auf eine TMG.
An unserer Flugschule können alle Funkerzeugnisse (zum Großteil im Selbststudium mittels Radiocheck) erworben werden. Funkerkursbeginn ist in der Regel im September des jeweiligen Jahres um vor Beginn der Privatpilotenschulung das Funkerzeugnis zu erlangen.
Ein Funkerzeugnis ist für die Erlangung des Privatpilotenscheines erforderlich.
laut PART-FCL wird die Ausbildung für Nachtsichtflug angeboten.
Am benachbarten Flughafen Linz-Hörsching wird auf Wunsch auf einer PA28 und/oder C152 nach Absprache mit den Interessenten die Ausbildung durchgeführt